Energieausweise für Nichtwohngebäude

Verbrauchausweis für Nichtwohngebäude

Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden auf der Grundlage des Energieverbrauchs der mindestens 3 letzten Abrechnungsjahre ausgestellt.

Zusätzlich wird hier jedoch der Stromverbrauch für Beleuchtung und raumlufttechnische Anlagen mit bewertet. Für den Stromverbrauch müssen also gleichfalls die Abrechnungen  der 3 letzten Jahre vorliegen.




Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Ungleich komplizierter gestaltet sich die Situation bei der Ausstellung von Bedarfsausweisen. Diese müssen auf der Grundlage der Methodik der DIN V 18599 berechnet werden (sogenanntes "Referenzgebäudeverfahren").

Der Berechnungsgang bei Nichtwohngebäuden ist wesentlich komplexer als bei Wohngebäuden, u.a. muss hier auch die Beleuchtung mit einbezogen werden. Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude sind deshalb bezüglich Aufwand und Kosten mit Bedarfsausweisen für Wohngebäude nicht vergleichbar.

Für die Ausstellung eines solchen Energieausweises ist im Vorfeld eine detaillierte Einzelberatung erforderlich, in welcher der Auftraggeber über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen informiert wird. Bei Gebäuden mit komplexer Anlagentechnik müssen zusätzlich Fachplaner (HLS und Elektro) hinzugezogen werden.


Sonderfall: Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche

Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche benötigen ab 1. Juli 2009 auch ohne Anlass wie Verkauf, Vermietung, Umbau oder Erweiterung einen Energieausweis.

Diese Regelung ist eine zusätzliche Pflicht für die öffentliche Hand und soll deren Vorbildfunktion hervorheben. Betroffen sind öffentliche Einrichtungen mit erheblichen Publikumsverkehr wie z.B. Schulen, Rathäuser, Sozialämter und Arbeitsagenturen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, das solche Energieausweise öffentlich auszuhängen sind.

Preise

Energieausweise für Nichtwohngebäude werden individuell kalkuliert. Sie erhalten nach Klärung der Aufgabenstellung von ein verbindliches objektbezogenes Angebot für einen Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis.

Download:    Musterausweis Nichtwohngebäude

Download:   Leitfaden zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude

 

planunungsbüro bauen + energie

Jan Pongs, Dipl.-Ing. Architekt

Telefon 02161 561579

        architekt@pongs.info

 
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