Verbrauchsorientierter Energieausweis
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird über den Jahres-Energieverbrauch der Bewohner abgeleitet; also über die tatsächlich verbrauchte Energiemenge. Hierbei wird der witterungsbereinigte Mittelwert des Energieverbrauchs dreier, aufeinander folgender Heizperioden für die Berechnung herangezogen. Das Nutzerverhalten (Heiz- und Lüftungsverhalten, etc.) der Bewohner geht mit in die Berechnung des Energieverbrauchskennwertes mit ein.
Das Nutzerverhalten der Bewohner kann erheblichen Einfluss auf die energetische Einstufung des Gebäudes haben.
Gesetzliche Regelung:
Für Wohngebäude
- mit mehr als 4 Wohneinheiten,
- deren Bauanträge vor dem 01. November 1977 gestellt wurden, die allerdings nachträglich saniert wurden und nachweislich auf den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) gebracht wurden,
- deren Bauanträge nach dem 01. November 1977 gestellt wurden und somit nach den Bestimmungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) errichtet wurden
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Der Energieverbrauchsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wir erstellen den Energieverbrauchsausweis - Wohngebäude für 50,- Euro (inkl.- MwSt).
So einfach erhalten Sie Ihren Energieverbrauchsausweis:
- SIe füllen den Erfassungsbogen vollständig aus und schicken uns das Formular per Email, Fax oder Post zu
- Der Energieverbrauchsausweis wird Ihnen per Post innerhalb von 1 bis 2 Werktagen zugesandt
- Sie bezahlen die beiliegende Rechnung, sobald Ihnen der Ausweis vorliegt
Download: Erfassungsbogen Verbrauchsausweis Wohngebäude
Download: Muster Energieausweis Wohngebäude
Einige Wohnhäuser mit Verbrauchsausweisen





planunungsbüro bauen + energieJan Pongs, Dipl.-Ing. ArchitektTelefon 02161 561579 |
