Achtung !!!

26.07.2007

dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise.

Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis Pressemittlung


Der Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2008 schrittweise in Deutschland eingeführt. Seitdem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, Seit 1. Juli 2009 gilt die Pflicht auch für alle Nichtwohngebäude.


Grundsätzliches


Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis


Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden die Qualität der Heizungsanlage und der Gebäude- hülle bewertet. Hierzu wird eine ingenieurtechnische Berechnung auf der Grundlage eines genormten Verfahrens durchgeführt. 

Der Bedarfsausweis trifft eine Aussage über die energetische Qualität des gesamten Gebäudes unabhängig von den Nutzereinflüssen. Damit sind alle Gebäude, deren Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfsansatzes erstellt wurde, unabhängig von Standort und Nutzerverhalten miteinander vergleichbar.

Der Bedarfsausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.


Ein Energieausweis dient lediglich der Information. Dies bedeutet: Auch wenn der reale Energiebedarf oder -verbrauch deutlich von den Angaben im Energieausweis abweicht, kann hierdurch weder eine Mietminderung begründet noch ein Kaufpreis nachträglich angefochten werden.

Auch die Modernisierungshinweise sind als reine Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung ist nicht verpflichtend.


Verbrauchsausweis

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energieverbrauch bewertet. 

 

Ein Energieausweis auf der Basis des Energieverbrauchs kann nur erstellt werden, wenn mindestens die 3 letzten Abrechnungsjahre lückenlos für das gesamte Gebäude bzw. die einzelnen Gebäudeteile dokumentiert sind (Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen von Energielieferanten).

Der Verbrauchsausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Werden die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nur ein Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs ausgestellt werden!


Welche Gebäude brauchen einen Energieausweis?

Seit 01.01.2009 benötigen alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, einen Energieausweis.


Für Nichtwohngebäude besteht bei gleichen Anlässen ab 01.07.2009 die Pflicht zur Ausstellung.


Denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude und Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.



Anspruch auf Einsichtnahme

Potenzieller Mieter oder Käufer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Einsichtnahme in den Energieausweis. Umgekehrt sind Vermieter oder Verkäufer zur Ausstellung eines Energieausweises verpflichtet, falls dieser durch einen Interessenten nachgefragt wird. 


Der Eigentümer kann auf freiwilliger Basis eine Kopie des Dokumentes aushändigen.  Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. 


Energieausweis und Energieberatung

Der Energieausweis ist jedoch kein Ersatz für eine detaillierte Energieberatung.


Die politische Absicht besteht darin, eine Lenkungswirkung bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden zu erzielen. Ein Hauskauf oder die Anmietung einer Wohnung ist eine Entscheidung für Jahre oder sogar für Jahrzehnte. Käufer und Mieter sollten deshalb auch die künftige Belastung durch Heiz- und Warmwasserkosten in ihre Entscheidung mit einbeziehen können.

Download:   Informationsbroschüre Energieausweis nach der EnEV 2009 des Bau- und Verkehrsministeriums

    

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planunungsbüro bauen + energie

Jan Pongs, Dipl.-Ing. Architekt

Telefon 02161 561579

        architekt@pongs.info

 
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